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   OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07   

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https://dejure.org/2008,29461
OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07 (https://dejure.org/2008,29461)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 7 U 180/07 (https://dejure.org/2008,29461)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 7 U 180/07 (https://dejure.org/2008,29461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Im Rahmen des sich aus Treu und Glauben ableitenden Auskunftsanspruchs besteht auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen und dem Schuldner die zusätzliche Verpflichtung zumutbar ist (BGH NJW-RR 2002, 1119, 1121; GRUR 2001, 841, 845; Palandt/Heinrichs, a.a.O, §§ 259 - 261, Rn. 21).

    Diese Voraussetzungen sind für den Anspruch auf Drittauskunft, wie er hier im Hinblick auf die Abnehmer der R. GmbH besteht, im Allgemeinen gegeben (BGH NJW-RR 2002, 1119, 1121 f.); für etwas anderes lässt sich dem Sachvortrag der Parteien nichts entnehmen.

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Nach § 242 BGB ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2007, 1806, 1807; 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, a.a.O., §§ 259 - 261, Rn. 8).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Im Rahmen des sich aus Treu und Glauben ableitenden Auskunftsanspruchs besteht auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen und dem Schuldner die zusätzliche Verpflichtung zumutbar ist (BGH NJW-RR 2002, 1119, 1121; GRUR 2001, 841, 845; Palandt/Heinrichs, a.a.O, §§ 259 - 261, Rn. 21).
  • BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02

    Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Soweit diese Erwägung für nachvertragliche Wettbewerbsverbote anzustellen sein mag (vgl. BGH NJW 2004, 66; 1994, 384, 385), lässt sie sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, da ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot hier - wie dargestellt - nicht gegeben ist.
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Nach § 242 BGB ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2007, 1806, 1807; 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, a.a.O., §§ 259 - 261, Rn. 8).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Nach § 242 BGB ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2007, 1806, 1807; 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, a.a.O., §§ 259 - 261, Rn. 8).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Dabei kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufung nach §§ 529, 531 ZPO möglich ist (vgl. BGH BauR 2008, 666 ff., m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83

    Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Der in § 11 der Satzung der Klägerin (Bl. 22 d.A.) zulässigerweise (vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 18. Aufl., Anh. § 34, Rn. 18 ff., 27) geregelte Austritt eines Gesellschafters führt nicht dazu, dass die Gesellschafterstellung unmittelbar mit dessen Erklärung endet; vielmehr bleibt die Gesellschafterstellung mit allen Rechten und Pflichten erhalten bis zur Verwertung des Geschäftsanteils des austretenden Gesellschafters durch Einziehung oder durch Übertragung an die Gesellschaft, an Mitgesellschafter oder an Dritte (BGHZ 88, 320, 322 f., 325 f.; GmbHR 1997, 501, 502; Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., Anh. § 34, Rn. 26; Scholz/Winter/Seibt, GmbHG, 9. Aufl., Anh. § 34, Rn. 14, 16; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Bergmann, GmbHG, 4. Aufl., Anh. § 34, Rn. 92, 93; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 34, Rn. 47; Michalski/Sosnitza, GmbHG, Anh. § 34, Rn. 62; einschränkend: Ulmer/Ulmer, GmbHG, Anh. § 34, Rn. 6 ff.).
  • BGH, 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

    Schadensersatzanspruch eines Kfz-Direkt-Händlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Nach § 242 BGB ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2007, 1806, 1807; 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, a.a.O., §§ 259 - 261, Rn. 8).
  • BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92

    "Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 180/07
    Soweit diese Erwägung für nachvertragliche Wettbewerbsverbote anzustellen sein mag (vgl. BGH NJW 2004, 66; 1994, 384, 385), lässt sie sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, da ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot hier - wie dargestellt - nicht gegeben ist.
  • BGH, 02.12.1996 - II ZR 243/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter von Leistungen - Ausscheiden aus einer

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